„Rückenwind für die Limmattalbahn“ (II)

Mit dieser Schlagzeile wurde in der Limmattaler Zeitung das angeblich gute Abschneiden von Regierungsrat Stocker bei den Regierungsratswahlen in den Limmattaler Gemeinden mit einer Zustimmung der Stimmberechtigten für die Limmattalbahn verknüpft. Diese Schlussfolgerung betrachte ich als vollkommen irrelevant. Denn, wer ist sicher, dass Herr Stocker bis zu einer allfälligen  Realisierung der Limmattalbahn  im für dieses Projekt zuständigen Departement bleiben  und dafür die Verantwortung übernehmen wird?

Zudem stellt der geneigte Leser fest, dass Herr Stocker in den von einer Limmattalbahn am stärksten betroffenen Gemeinden, trotz SVP-Hochburgen,  keineswegs am meisten Stimmen bekam:

Wenn die in der Limmattaler  Zeitung vom Montag, 13.4.2015 veröffentlichten Stimmen für die Regierungsräte richtig sind, sieht die Rangliste für Herr Stocker in den  Gemeinden Dietikon und Schlieren wie folgt aus:

  • Dietikon:
    2. Rang, trotz einer starken SVP und einer schwachen FDP
  • Schlieren:
    4. Rang.

Mit anderen Worten: In der Limmattaler Zeitung wurden die Wahlresultate von Herrn Stocker zu seinen Gunsten „zurechtgebogen“ und mit der erwähnten Schlagzeile lediglich spekuliert bzw. irreführend lamentiert.

Mit all diesen rein politischen Argumenten können die Verkehrsprobleme im Limmattal nicht gelöst werden, schon gar nicht mit der geplanten  Limmattalbahn. Die Art und Weise wie  dieses über 500 Mio Franken schwere Projekt mit dem  rudimentären Antrag  5111 unter Ausblendung der finanziellen Auswirkungen, unter anderem für die betroffenen Gemeinden,  vom Kantonsrat nach nur zwei kritischen Voten genehmigt wurde, d.h. ohne detaillierte und kritische Prüfung, wie z. B.  Kommunikation der Vor- und überwiegenden klar erkennbaren Nachteile,  ist meines Erachtens sehr fragwürdig. Jedenfalls konnte kein seriöser Problemlösungsprozess erkannt werden, Politik schon! Deshalb ergaben und ergeben sich noch laufend neue Probleme, die vor der Präsentation des Projektes hätten bereinigt werden müssen (z. B. Anschluss Limmattalbahn an Bahnhof Altstetten, Untertunnelung in Schlieren, Anschluss an Bahnhof Dietikon, Finanzierung durch Bund 2. Etappe, Standort Depot).